Vorbetreuung - Beratung - Projektierung - Nachbetreuung - Wartung
Vorbetreuung und Beratung:
- kostenlose Abklärung der Gegebenheiten vor Ort durch unseren Berater
- Ermittlung der Anlagengröße
- Abklärung der Förderungsmöglichkeiten
- Einschätzung der Förderungsmöglichkeiten durch unseren Berater
- Hilfestellung beim Förderungsansuchen
Projektierung:
- Erstellen der Einreichunterlagen für die wasserrechtliche Bewilligung
- Teilnahme an der Wasserrechtsverhandlung
- Zusammenstellung der Förderungsunterlagen
- Förderungseinreichung
- Ansuchen um Endüberprüfung
- Projektierungskosten richten sich nach Aufwand und den Gegebenheiten
Nachbetreuung:
- Montage und Einschulung
- Endüberprüfung der Anlage vor Kollaudierung
- Durchführung der ersten Abwasseruntersuchung (Probenahme, Laboruntersuchung)
- laufende Betreuung
Wartung:
Dem Gesetzgeber ist ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Betrieb und über die Wartung der Kleinkläranlage vorzulegen.
Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten hinsichtlich der Anlagenwartung: Einerseits kann die Nachbetreuung im Rahmen eines Wartungsvertrags mit der Firma Ginzler erfolgen, wobei die in der wasserrechtlichen Bewilligung vorgeschriebenen Kontrollarbeiten zu berücksichtigen sind. Anderer-seits hat der Betreiber die Möglichkeit nach Absolvierung eines Klärwärterkurses (Informationen hierzu erhalten Sie beim: ÖWAV - Österr. Wasser- u. Abfallwirtschaftsverband http://www.oewav.at) die Wartung selbst durchzuführen.
Neben den Wartungsarbeiten sind auch Abwasseruntersuchungsbefunde von einem zugelassenen Labor vorzulegen - die Intervalle der Abwasserbeprobungen sind dem Wasserrechtsbescheid zu entnehmen. Auf Wunsch des Anlagenbetreibers können die Abwasserproben bzw. -untersuchungen in den Wartungsvertrag mit der Firma Ginzler eingebunden werden.
Im Allgemeinen richten sich die Kosten eines Wartungsvertrages mit der Firma Ginzler nach der Type der Kleinkläranlage (nach der Anlagengröße).