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Service und Beratung

Vorbetreuung - Beratung - Projektierung - Nachbetreuung - Wartung 

Vorbetreuung und Beratung:

  • kostenlose Abklärung der Gegebenheiten vor Ort durch unseren Berater
  • Ermittlung der Anlagengröße
  • Abklärung der Förderungsmöglichkeiten
  • Einschätzung der Förderungsmöglichkeiten durch unseren Berater
  • Hilfestellung beim Förderungsansuchen

Projektierung:

  • Erstellen der Einreichunterlagen für die wasserrechtliche Bewilligung
  • Teilnahme an der Wasserrechtsverhandlung
  • Zusammenstellung der Förderungsunterlagen
  • Förderungseinreichung
  • Ansuchen um Endüberprüfung
  • Projektierungskosten richten sich nach Aufwand und den Gegebenheiten

Nachbetreuung:

  • Montage und Einschulung
  • Endüberprüfung der Anlage vor Kollaudierung
  • Durchführung der ersten Abwasseruntersuchung (Probenahme, Laboruntersuchung)
  • laufende Betreuung

Wartung:

Dem Gesetzgeber ist ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Betrieb und über die Wartung der Kleinkläranlage vorzulegen.

Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten hinsichtlich der Anlagenwartung: Einerseits kann die Nachbetreuung im Rahmen eines Wartungsvertrags mit der Firma Ginzler erfolgen, wobei die in der wasserrechtlichen Bewilligung vorgeschriebenen Kontrollarbeiten zu berücksichtigen sind. Anderer-seits hat der Betreiber die Möglichkeit nach Absolvierung eines Klärwärterkurses (Informationen hierzu erhalten Sie beim: ÖWAV - Österr. Wasser- u. Abfallwirtschaftsverband http://www.oewav.at) die Wartung selbst durchzuführen.

Neben den Wartungsarbeiten sind auch Abwasseruntersuchungsbefunde von einem zugelassenen Labor vorzulegen - die Intervalle der Abwasserbeprobungen sind dem Wasserrechtsbescheid zu entnehmen. Auf Wunsch des Anlagenbetreibers können die Abwasserproben bzw. -untersuchungen in den Wartungsvertrag mit der Firma Ginzler eingebunden werden.

Im Allgemeinen richten sich die Kosten eines Wartungsvertrages mit der Firma Ginzler nach der Type der Kleinkläranlage (nach der Anlagengröße).